Hüpfburgverleih BOHMANN
B e i   u n s   s p r i n g e n   s i e   a l l e  !

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wenn Sie uns einen Auftrag erteilen sind ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen heranzuziehen !

Änderungen sind bei der Auftragsbestätigung schriftlich durch den Vermieter anzugeben !

Preise

Detaillierte Preisinformationen erhalten Sie persönlich, telefonisch oder per Mail.

Die Preise sind in Euro angegeben. Die Zahlung erfolgt bei Warenübergabe oder Rückgabe.

Bei Zahlungsverzug berechnen wir 12% Zinsen.

Storno und Stornogebühren bzw. Spesenersatz

Eine schriftliche Stornierung des Auftrages bis 8 Tage vor der Veranstaltung ist kostenfrei !

Wird der Auftrag 2 bis 8 Tage vor der Veranstaltung storniert, verrechnen wir 50% der vereinbarten Mietkosten zuzüglich eventuelle Transportkosten und Spesen.

Absagen wegen Regen, Sturm bzw. höhere Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse - sind kostenfrei.

Vermietung

Als Sicherstellung wird eine Kopie eines Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) benötigt. Diese wird bei Übergabe der Hüpfburg dem Vermieter übergeben.

Der Mieter übernimmt die Ware in sauberen und funktionsfähigen Zustand. Er hat dafür zu sorgen, daß diese ebenso wieder zurück gebracht wird.

Der Mieter ist nicht berechtigt - ohne Rücksprache mit dem Vermieter - Nutzung und Betrieb der Hüpfburg Dritten zu überlassen.

Nach der Warenübergabe ist der Mieter ausschließlich für die vereinbarte Zeit berechtigt, die Ware zu verwenden.

Das passende Gebläse ist im Mietpreis enthalten und ist mit 230V zu betreiben. Bei einsetzendem Regen (Feuchtigkeit!) bzw. bei Nichtbetrieb (Einbruch der Nacht) ist das Gebläse umgehend ins Trockene zu bringen.

Beim Aufstellen der Hüpfburg ist darauf zu achten, dass sich alle Teile frei entfalten können, keine spitzen Gegenstände in der Nähe sind - und der Untergrund frei von groben Gegenständen (Steinen etc.) ist. Ebenso muss der Aufstellungsort eben sein.

Alle Lüftungsschlitze (Reißverschluss unter einem Klettverschluss meist an der Rückseite) sind vor Anschließen des Gebläses zu schließen.

Befestigungshaken (Montage entgegen der Zugrichtung) , Befestigungsketten und Leinen sind zu setzen und müssen regelmäßig kontrolliert bzw. ggf. nachjustiert werden. Ist eine Befestigung der Hüpfburg nicht möglich, ist ein anderer Aufstellungsort zu wählen.

Für eine ausreichende Stromversorgung hat der Mieter zu sorgen. Elektrische Kabel dürfen nicht zugänglich sein. Kinder dürfen nicht in den Bereich des Gebläses gelangen.

Aufbau und Betrieb bei Windstärken ab 6 Beaufort (=starker Wind) ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.

Eine Unterlagsplane wird kostenlos dazugegeben.

Die Hüpfburg darf niemals ohne Aufsichtsperson in Betrieb sein. Die Aufsichtsperson muss als solche kenntlich gemacht werden und muss volljährig und nüchtern sein und darf nicht unter Einfluss von Drogen stehen !

Aufsichtspersonen werden - wenn nicht anders vereinbart - vom Mieter gestellt. Die Aufsichtsperson hat den Spielbetrieb und die Anzahl der Teilnehmer zu kontrollieren. Unangemessenes Verhalten (Stoßen, Rempeln etc.) ist zu vermeiden. Ungestüme Benützer müssen von der Aufsichtsperson auf das Verhalten aufmerksam gemacht werden und bei Nichtbefolgung von der Hüpfburg verwiesen werden.

Vor Betreten der Hüpfburg sind ausnahmslos die Schuhe auszuziehen. Harte, scharfe oder spitze Gegenstände dürfen nicht in die Hüpfburg mitgenommen werden. Brillen sind vorher abzunehmen. Es ist nicht gestattet Lebensmittel (u.a. Kaugummi) und Getränke in die Hüpfburg mitzunehmen. Klettern oder Anhängen an den Wänden und grobes Verhalten ist verboten.

Abbau der Hüpfburg

Wird eine Hüpfburg abgebaut, ist zu überprüfen, dass sich keine Personen in oder um den Bereich derselben befinden - anschließend ist das Gebläse abzuschalten und erst dann die Luft abzulassen.

Beim Zusammenlegen der Hüpfburg ist darauf zu achten, dass keine Fremdgegenstände mit verpackt werden. Sämtliches Zubehör (Haken, Ketten, Leinen etc.) sind extra zu verpacken.

Die Hüpfburg muss sauber und trocken verpackt werden (Vermeidung von Schimmelpilz). Bei Nichtbeachtung werden Reinigungskosten in der Höhe von € 75,-- in Rechnung gestellt. Wird die Hüpfburg nicht ordentlich zusammengelegt zurückgebracht, so werden Kosten für das Zusammenlegen in Höhe von € 60,-- pro benötigter Hilfskraft in Rechnung gestellt.

 Eine Anleitung zum richtigen Abbau und Verpacken wird dem Mieter mitgegeben.

Eventuelle Schäden müssen uns bei der Rückgabe bekannt gegeben werden. Für Schäden die nicht durch normale Abnützung entstehen, sowie Zerstörung (Vandalismus) und Diebstahl haftet der Mieter in vollem Umfang.

 Für Sach- und Personenschäden, die durch mangelhafte Aufsicht durch den Mieter oder Aufsichtspersonen der Benützer (Eltern etc.) sowie bei Nichtbeachten der Bedienungsanleitung auftreten bzw. grober Fahrlässigkeit - haftet zur Gänze der Mieter !

Der Mieter übernimmt die Haftung für alle Schadensersatzansprüche, die sich aus der Benützung der Hüpfburg ergeben. Er stellt den Vermieter von allen eigenen und allen Ansprüchen Dritter frei.

Der Mieter übernimmt neben der gesetzlichen Haftung, die gesamte Verantwortung (Verlust, Diebstahl, Vandalismus, Übernachtrisiko, Elementarereignisse etc.) Der Vermieter haftet nicht für Sach- und Personenschäden, die durch Auf- bzw. Abbau, Spielbetrieb, Transport und Lagerung der Hüpfburg entstehen.

Wir sind bemüht, stets alle Aufträge reibungslos und termingetreu abzuwickeln. 
 

Unerlaubte Vervielfältigung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nicht gestattet (auch nicht auszugsweise)